26.05.2015 · Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte
Bei Minijobs keine Pflicht zur Lohnsteuerpauschalierung
| Der Arbeitgeber hat ein Wahlrecht, ob er eine geringfügige Beschäftigung pauschal oder nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuern will. Er muss den Minijobber nicht auf die Wahl der Regelbesteuerung hinweisen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 13.11.2014, Az. 8 AZR 817/13, Abruf-Nr. 174231 ). |
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