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  • 23.01.2019 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Auch Verluste beim Verkauf „wertloser“ Aktien abziehbar

    | Ein steuerrelevanter Aktienverkauf liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung nur vor, wenn der Verkaufspreis die tatsächlichen Transaktionskosten übersteigt. Dieser Ansicht hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch nun widersprochen und in einem Streitfall einen steuerlichen Verlust anerkannt (BFH, Urteil vom 12.06.2018, Az. VIII R 32/16, Abruf-Nr. 204454 ). |