23.07.2015 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Darlehensverlust weiterhin nicht absetzbar
| Steuerpflichtige können den Ausfall eines festverzinslichen privaten Darlehens nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2015, Az. 7 K 3661/14 E, Abruf-Nr. 144627 , Az. der Revision beim Bundesfinanzhof [BFH] VIII R 13/15). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig