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  • 23.07.2015 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Darlehensverlust weiterhin nicht absetzbar

    | Steuerpflichtige können den Ausfall eines festverzinslichen privaten Darlehens nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 11.3.2015, Az. 7 K 3661/14 E, Abruf-Nr. 144627 , Az. der Revision beim Bundesfinanzhof [BFH] VIII R 13/15). |