· Nachricht · Kfz-Kosten
Privatnutzung eines Maserati ohne ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
| Hat ein Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für einen Dienstwagen nicht ordnungsgemäß geführt, wird der geldwerte Vorteile für die Privatnutzung anhand der Ein-Prozent-Regelung ermittelt. Dass das bei einem Dienstwagen mit hohem Listenpreis für den Arbeitnehmer teuer werden kann, zeigt ein Fall vor dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit einem Maserati als Dienstwagen ( FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2017, Az. 5 K 1391/15, Abruf-Nr. 198027 ). |
Das FG kam wie zuvor das Finanzamt zum Schluss, dass das Fahrtenbuch des geleasten Maserati (Listenpreis 116.000 Euro) nicht ordnungsgemäß sei.
PRAXISHINWEIS | Steht fest, dass ein Pkw privat genutzt werden darf bzw. genutzt wird, kann der Nachweis, in welchem Umfang er betrieblich bzw. privat genutzt wird, nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Die Anforderungen sind hoch, der Nachweis gelingt oft nicht. In dem Fall muss dann die Privatnutzung zwingend nach der Ein-Prozent-Regelung pauschal ermittelt werden. Der pauschale Wert ist in voller Höhe anzusetzen, es sei denn, er überschreitet ‒ wie im Urteilsfall ‒ die tatsächlichen Aufwendungen für den Pkw. Dann greift die Kostendeckelung. Das Finanzamt muss die Pauschale aus Billigkeitsgründen auf den Betrag der Gesamtkosten des jeweiligen Pkw begrenzen (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 18.11.2009, Az. IV C 6 ‒ S-2177/07/10004, Abruf-Nr. 093816). |