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  • · Nachricht · Künstlersozialkasse

    Heilberufler als Abgabepflichtige der Künstlersozialabgabe

    | Schon wenige Werbeleistungen im Jahr reichen und ein Heilberufler muss sie der Künstlersozialkasse melden. Gegenwärtig liegt die Bagatellgrenze bei 450 Euro netto. Die Meldefrist läuft bis zum 31.03. des Folgejahrs. |

     

    Nicht immer werden die Leistungen gleich als abgabepflichtig erkannt, aber auch die Umgestaltung der Apotheken-Website, die Entwicklung eines einheitlichen Apotheken-Auftritts oder die live-musikalische Untermalung einer betrieblichen Feier gehören dazu. Der Abgabesatz liegt für 2021 und 2022 bei 4,2 Prozent vom Nettowert der empfangenen Leistungen. Die Beitragspflicht wird regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung in den Sozialversicherungsprüfungen mitgeprüft.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47930010