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  • · Nachricht · Löhne und Gehälter

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht neue Auslandsreisepauschalen ab 2019

    | Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ab 01.01.2019 steuerfrei auszahlen kann. |

     

    Das Schreiben kann hier heruntergeladen werden.

     

    Beachten Sie | Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur bei der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug.

    Quelle: ID 45701885