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  • 24.02.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Doppelte Haushaltsführung: Arbeitgebererstattung in Wegzugsfällen

    | Zieht ein Arbeitnehmer vom Arbeitsort weg in eine weiter entfernt liegende Familienwohnung und behält die bisherige Wohnung als Zweitwohnung am Arbeitsort, wird mit dem Wegzug ein doppelter Haushalt begründet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber drei Monate lang Mehraufwendungen steuerfrei nach § 3 Nr. 16, § 4 Abs. 5 Nr. 5 Sätze 5 und 6 sowie § 9 Abs. 4a Satz 12 Einkommensteuergesetz erstatten (Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.10.2014, Az. VI R 7/13, Abruf-Nr. 173770 ). |