· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Erholungsbeihilfen ‒ die steuervergünstigte Alternative zum Urlaubsgeld in der Corona-Zeit
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Wird dem Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld gewährt, folgt die Ernüchterung schnell. Von der Bruttozahlung kommt oft weniger als die Hälfte an. Gut zu wissen, dass ein Urlaubsgeld in kleinerem Umfang als Erholungsbeihilfe auch steuervergünstigt und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann. In der Praxis wird von dieser günstigen Regelung allerdings kaum Gebrauch gemacht. Dabei ist diese Alternative durchaus lukrativ ‒ auch jenseits der „Corona-Prämie“. |
Normales Urlaubsgeld ‒ viel Brutto, wenig Netto
Erhält ein verheirateter, konfessionsloser Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Bruttogehalt von 3.500 Euro ein Urlaubsgeld von 620 Euro, kommen davon selbst bei Steuerklasse III nur netto 364 Euro an. Der Apotheker als Arbeitgeber muss zusätzlich noch seinen Anteil zur Sozialversicherung von etwa 120 Euro entrichten. Effektiv ist er mit 740 Euro belastet, der Arbeitnehmer erhält 364 Euro ‒ weniger als 50 Prozent!
Die pauschalbesteuerte Erholungsbeihilfe nutzen
Über § 40 Abs. 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) besteht die Möglichkeit, eine pauschal besteuerte Erholungsbeihilfe zu zahlen. Folgende Höchstbeträge sind zu beachten:
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