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  • 23.08.2017 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Ist Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung zulässig?

    | Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines bisherigen Gehalts und erhält stattdessen Erholungsbeihilfen sowie Zuschüsse zu Fahrtkosten und zum Internetanschluss, darf die Lohnsteuer nicht pauschaliert werden. Die Pauschalierung ist nur zulässig, wenn etwas zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2016, Az. 2 K 1180/16, Abruf-Nr. 195078 195078 ). Das letzte Wort hat aber der Bundesfinanzhof (Az. VI R 21/17 ). |