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  • 24.06.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Job-Ticket als Jahreskarte: Vorteil entsteht im Ausgabezeitpunkt

    | Räumt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Job-Ticket) ein, fließt der geldwerte Vorteil den Arbeitnehmern bereits in dem Zeitpunkt zu, in dem sie die Jahresnetzkarten erwerben (Bundes­finanzhof [BFH], Urteil vom 14.11.2012, Az. VI R 56/11, Abruf-Nr. 130630 ). |