21.03.2018 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Steuerfreie Überlassung von PC, Handy & Co. nur bei Zurechnung der Gegenstände beim Arbeitgeber
| Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch den Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Sachsen bei geleasten Geräten aber dann nicht, wenn sie nach den Grundsätzen zur Zurechnung von Leasinggegenständen nicht dem Arbeitgeber, sondern den Arbeitnehmern wirtschaftlich zuzurechnen sind (FG Sachsen, Urteil vom 02.11.2017, Az. 8 K 870/17, Abruf-Nr. 199546 ). |
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