21.11.2017 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Übergangsregel für Großbuchstabe „M“ bis 31.12.2018 verlängert
| Die Befreiung von der Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens „M“ ist bis Ende 2018 verlängert worden (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 27.09.2017, Az. IV C 5 - S 2378/17/10001, Abruf-Nr. 196944 ).. |
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