26.03.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Verbilligter Bezug von Waren von dritter Seite
| Kein dem Lohnsteuerabzug unterliegender Arbeitslohn von dritter Seite liegt vor, wenn Mitarbeiter eines Krankenhauses bei Apothekenartikeln Preisvorteile von einem Unternehmen erhalten, das auch ihren Arbeitgeber beliefert, sofern das Unternehmen mit den Preisvorteilen eigene Zwecke wie die Kundengewinnung verfolgt (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 18.10.2012, Az: VI R 64/11, Abruf-Nr. 123621 ). |
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