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  • 21.10.2022 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Zuwendungen zwischen Ehegatten verjähren nicht

    | Bei Schenkungen zwischen Ehegatten halten sich die steuerlichen Belastungen vielfach in Grenzen, da zum einen die Steuerbefreiung für Eigenheime, zum anderen ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro in Betracht kommt. Wer dem Finanzamt eine Schenkung trotzdem verschweigt, darf sicher sein, dass der Fiskus den Fall eines Tages aufgreifen wird. |