Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.02.2016 · Fachbeitrag · Schuldzinsenabzug

    Lebensversicherung muss nicht vorzeitig verwertet werden

    | Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer zuvor vermieteten Immobilie gezahlt werden, können weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten nicht durch den Veräußerungserlös getilgt werden können. Wurde bei der Finanzierung eine Lebensversicherung zur Sicherheit an die Bank abgetreten, muss deren Rückkaufswert jedoch nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 16.9.2015, Az. IX R 40/14, Abruf-Nr. 182816 ). |