22.05.2018 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Selbst getragene Krankheitskosten werden nicht berücksichtigt
| Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Einkommensteuergesetz [EStG] abgezogen werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 29.11.2017, Az. X R 3/16, Abruf-Nr. 200580 ). |
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