· Fachbeitrag · Sonderzahlungen
Inflationsausgleichsprämie: In der Apotheke sind 3.000 Euro steuerfrei!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Auch Angestellte in Apotheken sind durch die anhaltend hohe Inflation stark belastet. Um sie zu unterstützen, können Apotheker ihnen bis zu 3.000 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialabgaben zahlen. Von der Inflationsausgleichsprämie profitieren sowohl die Arbeitnehmer durch den Zufluss „brutto wie netto“ als auch die Apotheker durch die entfallenden Sozialabgaben und eine höhere Mitarbeitermotivation. |
Die Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
Um die in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) neu geregelte steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie an seine Mitarbeiter auszahlen zu können, muss der Apothekeninhaber bis zum 31.12.2024
- zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn,
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