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  • 18.12.2014 · Fachbeitrag · Steuerberatung

    Steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen

    | Ausgleichszahlungen, die zwischen ehemaligen Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs fließen, sind beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen (Finanzgericht [FG] Hessen, Urteil vom 8.7.2014, Az. 11 K 1432/11, Abruf-Nr. 142829 ). |