22.02.2013 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Verspätete Steuererklärung: Verspätungszuschlag vermeidbar
| Reichen Sie trotz mehrmaliger Mahnungen Ihre Steuererklärung zu spät ein, kann das Finanzamt zur Strafe einen Verspätungszuschlag festsetzen. Der Hinweis, dass Sie krank gewesen seien und sich nach Ihrer Genesung erst um berufliche Belange kümmern mussten, hilft Ihnen nicht – es bedarf schon besserer Argumente (Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 20.5.2012, Az. 7 K 3652/11, Abruf-Nr. 130556 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig