· Fachbeitrag · Steuererklärung
Von Prozessen anderer Steuerzahler profitieren - Was ist inzwischen geschehen?
| Im „Apotheker Berater“ Nr. 5/2011, Seiten 11 ff. haben wir Sie auf für Apotheker/innen neun interessante aktuelle Steuerprozesse anderer Kollegen und Steuerzahler beim Bundesfinanzhof (BFH) hingewiesen. In der Zwischenzeit sind vier Entscheidungen getroffen worden, die Sie bzw. Ihr Steuerberater kennen sollten. |
Zur Erinnerung
Gehen diese Prozesse gut aus, gewinnen Apotheker/innen, die ihren eigenen Steuerfall offen gehalten haben, automatisch mit. Setzt sich dagegen die Finanzverwaltung mit ihrer Auffassung durch, bleibt es beim alten ablehnenden Steuerbescheid. Auch wenn der Steuerbescheid bereits wegen eines anhängigen Verfahrens den sogenannten Vorläufigkeitsvermerk enthält, muss das Finanzamt die Änderung der Rechtsprechung beachten.
MERKE | Weitere Nachteile sind nicht möglich, weil es eine weitergehende Verböserung nicht gibt. Allerdings dauern Steuerprozesse - wie unsere Aufstellung zeigt - häufig sehr lange. Bis es zu einer Veröffentlichung der Entscheidung kommt, vergehen dann leider noch einmal einige Monate (was einige der folgenden Urteile aus 2010 zeigen, die erst 2011 veröffentlicht worden sind). |
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