· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Bilanzierungswahlrechte kennen und steuergestaltend nutzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Der Totalgewinn ist von der Aufnahme bis zur Beendigung einer Tätigkeit immer identisch ‒ unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Allerdings gibt es viele steuerliche Wahlrechte, mit denen sich der Gewinn der Apotheke aktiv und legal von einer Periode in eine andere Periode verschieben lässt. Durch den progressiven Einkommensteuersatz können so Steuern gespart werden. AH beleuchtet das sich ergebende Steuersparpotenzial und stellt in einem Folgebeitrag die klassischen Wahlrechte vor. |
Merkmale und Potenziale von Bilanzierungswahlrechten
Bei der Aufstellung der Bilanz sind Apotheker durch das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Einkommensteuergesetz (EStG) an feste Regeln gebunden. Aber es gibt Ausnahmen, denn für bestimmte Wirtschaftsgüter, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten stehen Apothekern für steuerliche Zwecke Bilanzierungswahlrechte ‒ auch Ansatzwahlrechte genannt ‒ zu. Diese ermöglichen es ihnen, die Höhe des ausgewiesenen Gewinns aktiv zu beeinflussen:
Durch die Ausübung von Wahlrechten lässt sich nämlich der Gewinn eines Jahres
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