23.02.2016 · Fachbeitrag · Steuergestaltung
Investitionsabzugsbetrag: BMF gewährt die Aufstockung nur unter bestimmten Voraussetzungen
| Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 12.11.2014, Az. X R 4/13). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun mitgeteilt, dass es an seiner anderslautenden Auffassung nicht mehr länger festhält und das BFH-Urteil in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist (BMF, Schreiben vom 15.1.2016, Az. IV C 6 - S 2139-b/13/10001, Abruf-Nr. 146220 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig