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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Steuerliche Gestaltungsüberlegungen zum Jahreswechsel 2011/2012

    von Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Steuerberater, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen

    | Mit den richtigen Gestaltungsüberlegungen und Weichenstellungen noch im Dezember 2011 können Steuerersparnisse begründet bzw. vorgezogen werden. Der folgende Beitrag soll Ihnen als Apotheker, Arbeitgeber und Privatperson als Orientierungshilfe dienen und stellt ausgewählte Praxishinweise zusammen. |

    Mit dem Investitionsabzugsbetrag laufenden Gewinn reduzieren

    Gemäß § 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) können Apotheker/innen für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag = IAB).

     

    • Voraussetzungen für den IAB für Bilanzierer nach § 7g Abs. 1 EStG
    • Der Betrieb darf am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, ein Betriebsvermögen (= Kapitalkonto) von 235.000 Euro nicht überschreiten.
    • Es besteht die Absicht, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich in den dem Abzugs-Wirtschaftsjahr folgenden drei Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder herzustellen und mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich (mehr als 90 Prozent) betrieblich zu nutzen.
    • Das Wirtschaftsgut muss in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benannt, die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten muss mitgeteilt werden und die Summe der IABs darf insgesamt 200.000 Euro nicht überschreiten.