· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Steuersparpotenzial durch ein eigenes Jobrad für Apotheker
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Apothekeninhaber können nicht nur ihren Mitarbeitern ein Jobrad lukrativ als Gehaltsextra zur Verfügung stellen, sondern auch ein eigenes Jobrad von der Steuer absetzen ‒ selbst wenn sie dieses mit bis zu 90 Prozent privat nutzen. Das Steuersparpotenzial ist größer als man ahnt. |
Jobrad dem Betriebs- und Unternehmensvermögen zuordnen
Nutzt der Apotheker ein eigenes Jobrad zu mindestens zehn Prozent für seine Apotheke (z. B. Fahrten zwischen Wohnung und Apotheke, Fahrten zur Bank, zu Kunden, zur Post, zum Steuerberater), kann er es in vollem Umfang seinem Betriebs- und Unternehmensvermögen zuordnen. Die Vorteile sind:
- 1. Betriebsvermögen: Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Jobrad sind als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dies sind u. a. die Anschaffungskosten (Kaufpreis), etwaige Leasingraten, Versicherungen sowie Kosten für Reparaturen, Wartung und Serviceleistungen.
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