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Lohnsteuer und Sozialabgaben: Termine 2024
| Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2024 im Blick haben, hat „AH Apotheke heute“ diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich in einem Steuerkalender zusammengefasst. |
Den aktuellen Steuerkalender können Sie auf iww.de/ah unter der Abruf-Nr. 49859447 herunterladen.
Quelle: ID 49856172