27.12.2024 · Fachbeitrag · Steuerkalender
Lohnsteuer und Sozialabgaben: Termine 2025
| Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2025 im Blick haben, hat „AH Apotheke heute“ diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich in einem Steuerkalender zusammengefasst. |
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