18.12.2013 · Fachbeitrag · Steuerkalender
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2014
| Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlichen Schonfrist zahlen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2014 im Blick haben, haben wir diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich zusammengefasst. Den aktuellen Steuerkalender können Sie auf ah.iww.de unter „Downloads/Arbeitshilfen/Steuern“ abrufen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig