25.02.2014 · Fachbeitrag · Steuern
Die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke ist steuerfrei
| Die Abgabe von Medikamenten zur Krebsbehandlung (Zytostatika) durch eine Krankenhausapotheke zur sofortigen ambulanten Verabreichung an Patienten ist von der Körperschaftsteuer befreit, wenn das Krankenhaus, von dem die Apotheke betrieben wird, ein gemeinnütziger Zweckbetrieb ist (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 31.7.2013, Az. I R 82/12, Abruf-Nr. 134047 ). Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf die Gewerbesteuer, wie sich aus einem weiteren Urteil vom selben Tag (BFH, Urteil vom 31.7.2013, Az. I R 31/12, Abruf-Nr. 140289 ) ergibt. |
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