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  • 21.02.2018 · Fachbeitrag · Steuern

    Kein Schadenersatz für Steuerfestsetzung nach Selbstanzeige

    | Übermittelt der rechtliche Berater versehentlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten eine für diesen gefertigte Selbstanzeige der Finanzverwaltung, liegt in der anschließend gegen den Mandanten festgesetzten Steuerpflicht kein ersatzfähiger Schaden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Apothekerin entschieden (BGH, Urteil vom 09.11.2017, Az. IX ZR 270/16, Abruf-Nr. 198619 ). |