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  • 23.04.2018 · Fachbeitrag · Steuernachzahlungen und -erstattungen

    Nachzahlungszinsen: Höhe ist rechtmäßig

    | Der Bundesfinanzhof hält den für Nachzahlungszinsen relevanten Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß (Urteil vom 09.11.2017, Az. III R 10/16, Abruf-Nr. 199918 ). |