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  • 19.09.2018 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    7 Prozent Umsatzsteuer für Hauswasseranschluss

    | In einer Rechnung für das Verlegen eines Hauswasseranschlusses ist nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auszuweisen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) selbst dann, wenn die Leistung von einem Bauunternehmen erbracht wird und nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen, das das Wasser liefert (BFH, Urteil vom 07.02.2018, Az. XI R 17/17, Abruf-Nr. 200493 ). |