19.09.2018 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
7 Prozent Umsatzsteuer für Hauswasseranschluss
| In einer Rechnung für das Verlegen eines Hauswasseranschlusses ist nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auszuweisen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) selbst dann, wenn die Leistung von einem Bauunternehmen erbracht wird und nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen, das das Wasser liefert (BFH, Urteil vom 07.02.2018, Az. XI R 17/17, Abruf-Nr. 200493 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig