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  • 04.06.2021 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Corona-Impfstoffe: Vorsteuerabzug umfasst auch Großhandelsvergütung

    | Bei der Großhandelsvergütung für die Corona-Impfstoffe handelt es sich nicht um einen durchlaufenden Posten gemäß § 10 Abs. 1 S. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG). Vielmehr ist sie gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 UStG ein Entgelt im umsatzsteuerlichen Sinne und kann daher beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. |