04.06.2021 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Corona-Impfstoffe: Vorsteuerabzug umfasst auch Großhandelsvergütung
| Bei der Großhandelsvergütung für die Corona-Impfstoffe handelt es sich nicht um einen durchlaufenden Posten gemäß § 10 Abs. 1 S. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG). Vielmehr ist sie gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 UStG ein Entgelt im umsatzsteuerlichen Sinne und kann daher beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig