· Nachricht · Umsatzsteuer
Gleichbehandlung von Pharmarabatten
| Gewähren Pharmaunternehmen Rabatte nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel, mindert dies ihre Umsatzsteuerschuld (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 08.02.2018, Az. V R 42/15, Abruf-Nr. 200265 ). |
Im Streitfall nahm das Finanzamt eine Entgeltminderung nur bei der Rabattgewährung an die gesetzlichen Krankenkassen vor, nicht aber bei Rabatten an die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und an Beihilfeträger. Diese Ungleichbehandlung hatte der BFH bezweifelt und beim Europäischen Gerichtshof nachgefragt. Auf der Grundlage dieses Urteils entschied der BFH jetzt, dass eine Differenzierung unzulässig ist.
Quelle: ID 45421991