· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuer bei der Ausgabe von Schutzmasken durch Apotheker
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de
| Viele Bundesbürger haben aufgrund der neu eingeführten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) einen Anspruch darauf, in den Apotheken vergünstigte oder kostenlose Schutzmasken zu erhalten. Entsprechende Gutscheine wurden von der Bundesregierung verteilt. Doch wie ist in steuerlicher Hinsicht zu verfahren? Was ist Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer (USt) und wie sind etwaige Rechnungen auszustellen? |
Pauschale für die Ausgabe von Schutzmasken durch Apotheker
In § 1 SchutzmV wird geregelt, welche Personen einen Anspruch auf vergünstigte oder kostenlose Schutzmasken haben. Besteht dieser, wird die in § 2 SchutzmV genannte Anzahl von Schutzmasken durch die Apotheke ausgegeben (§ 4 SchutzmV). Die Ausgabe erfolgt in drei verschiedenen Phasen:
- In Phase 1 handelt es sich um die für den Berechtigten vollkommen kostenfreie Ausgabe von drei Schutzmasken bis zum 06.01.2021. Im Gegenzug erhält der Apotheker gemäß § 5 Abs. 1 SchutzmV eine Pauschale aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Auszahlung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds.
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