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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Von der Umsatzsteuer befreite Abgabe von Medikamenten

    | Gibt eine Krankenhausapotheke nicht patientenindividuell hergestellte (Fertig-)Medikamente ab, die integrale Bestandteil einer Therapie sind, ist dieser Umsatz als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 14 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer zu befreien. Abschnitt 4.14.1 Abs. 4 und Abschnitt 4.14.6 Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) werden entsprechend geändert (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 13.12.2022, Az. III C 3 - S 7170/20/10001 :001). |

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 49034966