· Nachricht · Umsatzsteuer
Von der Umsatzsteuer befreite Abgabe von Medikamenten
| Gibt eine Krankenhausapotheke nicht patientenindividuell hergestellte (Fertig-)Medikamente ab, die integrale Bestandteil einer Therapie sind, ist dieser Umsatz als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 14 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer zu befreien. Abschnitt 4.14.1 Abs. 4 und Abschnitt 4.14.6 Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) werden entsprechend geändert (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 13.12.2022, Az. III C 3 - S 7170/20/10001 :001). |
Weiterführender Hinweis
- Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und b UStG bei Abgabe von Medikamenten (BMF, Schreiben vom 13.12.2022, Az. III C 3 - S 7170/20/10001 :001)
Quelle: ID 49034966