· Fachbeitrag · Vermietung
Bauzeitzinsen als abschreibungsfähige Herstellungskosten
| Sind die während der Bauphase anfallenden Zinsen einer Immobilienfinanzierung - sogenannte Bauzeitzinsen - infolge einer fehlenden Vermietungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, können sie in die abschreibungsfähigen Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das Gebäude später vermietet wird (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 23.5.2012, Az: IX R 2/12, Abruf-Nr. 122138 ). |
Ob das bei den Vermietungseinkünften maßgebende Zu- und Abflussprinzip verhindert, Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen, wenn sie bereits bei ihrer Leistung als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar sind, brauchte der BFH vorliegend nicht zu entscheiden.
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 2 | ID 35613600