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  • 24.03.2015 · Fachbeitrag · Vermietung

    Beiträge für Risikolebensversicherungen sind keine Werbungskosten

    | Versicherungsprämien für eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem vermieteten Gebäude sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Finanzgericht [FG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.10.2014, Az. 6 K 6147/12, Abruf-Nr. 143758 ). |