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  • 19.09.2018 · Fachbeitrag · Vermietung

    BFH: So ist die ortsübliche Marktmiete bei möblierter Wohnung zu ermitteln

    | Bei der verbilligten Vermietung an Angehörige sind Werbungskosten in voller Höhe abziehbar, wenn die Miete mindestens 66 Prozent des ortsüblichen Niveaus beträgt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz [EStG]). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, wie die ortsübliche Marktmiete zu ermitteln ist, wenn möblierte Wohnungen vermietet werden (BFH, Urteil vom 06.02.2018, Az. IX R 14/17, Abruf-Nr. 202114 ). |