21.03.2018 · Fachbeitrag · Vermietung
Schuldzinsen bei Ablösung eines der Vermietung dienenden Fremdwährungsdarlehens
| Erleidet ein Steuerpflichtiger bei der Umschuldung eines zum Erwerb einer selbst genutzten Wohnung aufgenommenen Fremdwährungsdarlehens einen Verlust, sind Schuldzinsen bei einer späteren Vermietung nur für den Darlehensteil abziehbar, der den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung entspricht (Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 26.9.2017, Az. 12 K 1832/16, Abruf-Nr. 199364 ). |
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