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  • · Fachbeitrag · Vermietung

    Verluste aus Ferienwohnung trotz Selbstnutzung absetzbar

    | Wer eine Ferienwohnung sowohl vermietet als auch selbst nutzt, kann Vermietungsverluste steuerlich absetzen, wenn er das Finanzamt von seiner Absicht überzeugt, mit der Ferienwohnung Überschüsse erzielen zu wollen. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hat jetzt klargestellt, wie Ihre Argumentationskette in einem solchen Fall geknüpft sein sollte, wenn Sie auf die rechnerische Ermittlung einer Überschussprognose verzichten wollen ( FG Niedersachsen, Urteil vom 7.3.2012, Az: 9 K 180/09 ; Abruf-Nr. 121453 ). |

     

    Sie haben Anspruch darauf, Vermietungsverluste trotz Selbstnutzung anerkannt zu bekommen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie nutzen die Ferienwohnung nur zwei bis drei Wochen im Jahr selbst.