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  • 24.02.2015 · Fachbeitrag · Vermietung

    Zur Zurechnung von Vermietungseinkünften

    | Für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist es nicht entscheidend, ob der Steuerpflichtige rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist. Vielmehr ist maßgebend, wer den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, ein Wirtschaftsgut anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen (Finanzgericht (FG) Nürnberg, Urteil vom 21.8.2014, Az. 6 K 197/14, Abruf-Nr. 143390,Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des Bundesfinanzhofs: IX B 111/14 ). |