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  • · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Die Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

    von RA Dr. Jochen Blöse MBA, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, Köln

    | Sowohl die Gesellschafter als auch die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich keiner Außenhaftung. Von diesem Grundsatz, dass also nur die Gesellschaft gegenüber ihren Geschäftsführern Ansprüche geltend machen kann, gibt es jedoch Ausnahmen. Dass es dabei u. U. auf konkrete Formulierungen ankommen kann, die der Geschäftsführer gegenüber Dritten verwendet, zeigt eine Entscheidung des BGH (3.9.20, III ZR 56/19, Abruf-Nr. 220233 ). |

    1. Innenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

    Das GmbHG kennt an unterschiedlichen Stellen Grundlagen für eine Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft:

     

    • So ist der Geschäftsführer bereits im Gründungsstadium der Gesellschaft Haftungsadressat. Nach § 9a GmbHG besteht eine gesamtschuldnerische Verpflichtung sowohl der Geschäftsführer als auch der Gesellschafter, der Gesellschaft fehlende Einzahlungen zu leisten, wenn zum Zweck der Errichtung der Gesellschaft falsche Angaben gemacht wurden.