01.07.2004 | Abrechnung von Gerichtsgutachten
Honorargruppe M 1: Fehlerkorrektur
Im letzten "Chefärzte Brief" ist ein Fehler enthalten: Im Beitrag zur Abrechnung von Gerichtsgutachten hatten wir berichtet, dass die Vergütung für die Leistungen als Gutachter aus der Honorargruppe M1 60 Euro pro Stunde beträgt. Laut dem neuen JVEG werden aber lediglich 50 Euro pro Stunde vergütet. Eine neue korrigierte Fassung der Tabellen mit den abrechenbaren Leistungen finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Abrechnung" .
Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 17 | ID 96891