Frage: „Bei einem Patienten mit Knie-TEP wird aufgrund einer Lockerung nur die tibiale Komponente gewechselt. Wie kann dies abgerechnet werden, da es sich nur um einen Teilwechsel handelt?“
Frage : „In unregelmäßigen Abständen taucht in unserer Chefarztambulanz die Frage auf, welche Leistungen als fachfremde Leistungen einzustufen sind und welche Leistungen vertretbar und somit nach der GOÄ auch ...
Frage: „Ist die Nr. 602 GOÄ mehrfach am Tag (stündlich o. Ä.) abrechenbar, wenn eine Dauermessung und aus dieser Dauermessung eine stündliche Ableitung des Wertes erfolgt?“
Frage: „Bisher haben wir die Injektionen zur Chemotherapie (s. c. bzw. i. m.) und zur Antikörpertherapie (s. c.) nach Nr. 252 GOÄ (3,5-fach) berechnet. Von einer PVS haben wir nun die unten stehende Empfehlung erhalten. Ist diese gegenüber den privaten Versicherern haltbar? Leider habe ich bisher nur Empfehlungen zur Abrechnung der intravenösen Chemotherapie gefunden.“
Frage: Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Anwendung der GOÄ müssen wir wie jede andere Klinik auch in unserer Ästhetik-Abteilung alle bisherigen Pauschalbeträge in IGeL-Verträge mit GOÄ-Ziffern umwandeln ...
Die Ständige Gebührenkommission hat nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger im Oktober 2024 neue Beschlüsse zur Änderung der UV-GOÄ gefasst. Diese sind zum 01.01.2025 in Kraft getreten.
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Frage: „Wir haben bei einem Patienten einen Kombischnelltest auf Corona/Influenza A + B / RSV durchgeführt. Der Test ist von HMS24.de und kostet lt. Internetapotheke ca. 5,20 Euro. Mit welcher GOÄ-Ziffer kann er abgerechnet werden?“