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  • 04.03.2010 | Aktuelle Rechtsprechung

    AG Gmünden: Ärzte wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt

    Am 3. Februar 2010 hat das Amtsgericht Gmünden (Az: Ls 801 Js 16954/05; Volltext unter www.iww.de; Abruf-Nr. 100458) einen Gynäkologen und seinen früheren Assistenzarzt wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Die beiden Ärzte hatten als Belegärzte eine Frau nach einem Kaiserschnitt nicht ausreichend versorgt, und sie war daraufhin verblutet. Die Ärzte wurden nach der Entbindung zwar über die einsetzenden Blutungen informiert, überließen die Betreuung jedoch den Nachtschwestern. Die waren völlig überfordert, weil sie nicht weniger als 80 Patienten zu versorgen hatten.  

     

    Das Amtsgericht Gmünden machte im Urteil das Belegarztsystem für diesen Todesfall mitverantwortlich. Die Begründung: Das Belegarzt-system garantiere keine ausreichende Versorgung von Patienten, weil Belegärzte nach Behandlung wieder in ihre Arztpraxen zurückkehrten. Im Falle von Komplikationen könnten sie sich dann nicht ausreichend um die Klinikpatienten kümmern.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 5 | ID 134012