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  • 06.10.2009 | Aktuelle Rechtsprechung

    BGH: Patient muss über Risiken der Nichtbehandlung umfassend aufgeklärt werden

    von RA Michael Fortmann, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln

    Die mangelnde Mitwirkung des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung kann einen Behandlungsfehler zur Folge haben, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung unzureichend aufgeklärt wurde - so der Bundesgerichtshof im Urteil vom 16. Juni 2009 (Az: VI ZR 157/08; Abruf-Nr. 092414 unter www.iww.de).  

     

    Der Sachverhalt

    Ein Patient wurde wegen eines Hypophysentumors in eine Klinik eingeliefert und nach der Op nach Hause entlassen. Er war nicht über einen möglichen ADH-(Vasopressin)Mangel und die Möglichkeit einer Dehydration sowie die Behandlung mit Desmopressin (Minirin®) aufgeklärt worden. Wenige Tage später kam es zur Dehydration und sein körperlicher Zustand verschlechterte sich. Auf Rat einer Ärztin der Klinik brachte die Ehefrau ihn wieder zurück in die Klinik. Er war zu diesem Zeitpunkt stark geschwächt. Die Ärztin veranlasste ein MRT, das aber einen normalen Befund ergab. Sie verordnete die stationäre Aufnahme und eine Infusionsbehandlung. Der Patient wollte dies nicht und begab sich wieder nach Hause. Erneut waren dem Patienten - so das Gericht - die medizinischen Gefahren seines Verhaltens nicht hinreichend erläutert worden.  

     

    Am nächsten Tag wurde er als Notfall in die Klinik eingeliefert. Es stellte sich bei den Untersuchungen heraus, dass er als Folge einer Dehydration einen Schlaganfall erlitten hatte. Daraufhin verklagte er die Klinik und die Ärzte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.  

     

    Die Entscheidungsgründe