01.07.2003 | Aktuelle Rechtsprechung
Chefarzt wegen Abrechnungsbetruges zu drei Jahren Gefängnis verurteilt
Wegen Abrechnungsbetruges in Höhe von 1,1 Mio. Euro hat das Landgericht Regensburg am 28. Mai 2003 einen ehemaligen Chefarzt zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Des Weiteren erhielt der 59-jährige ein zweijähriges Berufsverbot und muss rund 300.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Chefarzt war ärztlicher Direktor einer Klinik im oberpfälzischen Kötzting und hatte in den Jahren 1996 bis 2000 rund 800 Privatpatienten gefälschte Honorarrechnungen zugeschickt. Der Chefarzt der Orthopädie rechnete nicht nur Leistungen für Zeiten ab, in denen er im Krankenhaus abwesend war, sondern auch Laboruntersuchungen, die er gar nicht erbracht hatte. Des Weiteren fälschte er Rechnungen unter dem Briefkopf seiner Oberärztin, um den Verdacht von sich zu lenken.
Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem der frühere Regensburger Polizeipräsident als Patient der Rehaklinik eine gefälschte Rechnung erhalten hatte. Der frühere Polizeichef beglich die Rechnung aber nicht, sondern schaltete vielmehr die Ärztekammer ein. Der Chefarzt legte vor dem Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Die Strafkammer, die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Chefarztes hatten sich im Vorfeld des Prozesses über das Strafmaß verständigt. Die Richter des Landgerichts Regensburg bezeichneten die Vorgehensweise des Chefarztes "als plumpen Betrug".
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