01.07.2007 | Aktuelle Rechtsprechung
Oberarzt darf nicht zurückgestuft werden
Nach einem neuen Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 27. Juni 2007 (Az: 5 Ca 116/07) darf ein Oberarzt nicht einfach vom Krankenhausträger zurückgestuft werden. Die Richter stellten fest, das ein solches Vorgehen rechtswidrig sei. Danach bekam ein Oberarzt Recht, der nach Abschluss der neuen Tarifverträge im letzten Jahr vom Klinikum in die Entgeltgruppe für Fachärzte zurückgestuft worden war, obwohl er weiterhin Oberarzt-Tätigkeiten ausübte.
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 4 | ID 109993