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  • 06.10.2009 | Aktuelle Rechtsprechung

    OLG Koblenz: Trotz ärztlichen Attests muss PKV die stationäre Behandlung nicht zahlen

    Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 9. Juli 2009 (Az: 10 U 959/08; Abruf-Nr. 092963 unter www.iww.de) entschieden, dass eine private Krankenversicherung (PKV) trotz eines „ärztlichen Attests“ des einweisenden Arztes eine stationäre Schmerzbehandlung nicht bezahlen muss; eine ambulante Behandlung hätte nach Ansicht der Versicherung ausgereicht. Der Patient machte geltend, es habe sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung gehandelt; die Tatsache, dass er nach jahrelangen Schmerzen nach dieser Behandlung schmerzfrei sei, spreche für sich. Es habe sich um eine neuartige Behandlungsmethode gehandelt, die nicht überall bekannt gewesen sei, daher hätten dem vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen keine ausreichenden Informationen zur Beurteilung des Verfahrens vorgelegen.  

     

    Dagegen entschied das Gericht, dass hinsichtlich der Sachkunde des Sachverständigen keine Zweifel angebracht seien. Die Voraussetzungen für die Einholung eines weiteren Gutachtens seien daher nicht gegeben. Das ärztliche Attest sei hier nicht bindend; es könne durch das Gutachten eines Sachverständigen überprüft werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 6 | ID 130591