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  • 01.12.2004 | Alle Fachgebiete

    Auslegung: Manchmal hilft die "Amtliche Begründun

    Gelegentlich weisen wir zur Auslegung einer GOÄ-Bestimmung auf die "Amtliche Begründung zur GOÄ" hin (zuletzt im "Chefärzte Brief" Nr.  10/2004 in "Streitigkeiten um den Behandlungsfall"). Einige Leser fragten, was das sei und wo man sie bekäme.

    In einer so genannten "Amtlichen Begründung" erläutert das für ein Gesetz oder eine Verordnung zuständige Ministerium Zweck und Inhalt der Änderungen. Im Wesentlichen beschreibt das Ministerium hier die Ziele, die mit der GOÄ-Änderung erreicht werden sollten, und gibt nähere Erläuterungen nur für aus Sicht des Ministeriums wesentliche Bereiche. Daraus lässt sich dann in Zweifelsfällen der Auslegung der so genannte "Wille des Verordnungsgebers" ableiten. In dem im Bundesgesetzblatt abgedruckten Text der Verordnung oder des Gesetzes erscheint dieser Text nicht. Nachzulesen ist die "Amtliche Begründung" zur GOÄ zum Beispiel in GOÄ-Kommentaren.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 14 | ID 96939